ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ÜBERSETZUNGS- UND DOLMETSCHAUFTRÄGE
Übersetzungsarbeiten und Dolmetscheinsätze stellen eine besondere Art von Dienstleistungen dar. Sie können daher nur zu diesen Geschäftsbedingungen ausgeführt werden. Anders lautende Bedingungen, auch wenn sie sich auf dem Auftragsvordruck des Auftraggebers befinden, werden nicht anerkannt. Anders lautende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
1.Grundlage der Berechnung ist unsere GEBÜHRENLISTE
1.1 Übersetzungsarbeiten werden nach dem Umfang und dem Schwierigkeitsgrad berechnet.
Der Umfang wird nach der Zeilenanzahl in der Zielsprache ermittelt. Eine Übersetzungszeile hat durchschnittlich 50 Anschläge. Bei Auflistung von Einzelbegriffen gilt jeder Begriff als eine Zeile. Wenn in der Zielsprache keine lateinischen Schriftzeichen verwendet werden, so wird die Zeilenanzahl anhand der Ausganssprache ermittelt.
Der Schwierigkeit nach werden die Texte eingestuft:
a) Einfach: Allgemeine Texte, die keine Fachausdrücke aus Technik, Wirtschaft, Recht, Medizin usw. enthalten.
b) Mittelschwer: Texte, die teilweise Fachausdrücke enthalten und/oder eine komplizierte Gesamtkomposition haben.
c) Schwer: Texte, die häufig Fachausdrücke enthalten und/oder eine komplizierte Gesamtkomposition aufweisen (techn. Handbücher, Verträge, notarielle Urkunden, fachbezogene Korrespondenz usw.).
d) Besonders schwer: Texte, die sowohl aufgrund der verwendeten Fachterminologie als auch der Thematik vom Übersetzer über das Sprachwissen hinaus ein vertieftes Fachwissen erforderlich machen.
e) Werbewirksam: Texte, die nach der Übersetzung noch in Hinsicht auf Werbewirksamkeit mentalitätsgerecht überarbeitet werden müssen.
Die Beurteilung der Texte entsprechend der o.g. Schwierigkeitsabstufung, sowie die Festlegung der Zuschläge behalten wir uns vor.
Für die Erledigung von Eilaufträgen, deren Anfertigung die Leistung von Überstunden außerhalb der regulären Arbeitszeit (z.B. abends oder über das Wochenende) erforderlich macht, wird ein Zuschlag von 25% bis zu 100% in Rechnung gestellt.
Das in Kostenvoranschlägen kalkulierte Honorar gilt als Circa-Preis. Maßgebend für die Berechnung ist die tatsächliche Länge des übersetzten Textes.
Bei Dolmetschereinsätzen (Verhandlungsdolmetschen) wird die erbrachte Leistung nach dem Zeitaufwand berechnet. Angefangene Stunden werden auf 30 bzw. 60 Minuten aufgerundet. Die Fahrzeiten werden mit 50 % des jeweiligen Honorarsatzes und die Fahrtkosten in der tatsächlichen Höhe in Rechnung gestellt.
Bei der Zusammen- und Bereitstellung von Konferenz-Dolmetscher-Teams (simultan oder konsekutiv) gelten die Bedingungen der AIIC (Association Internationale des Interprètes de Conférence, Genf)
2 . Mindestgebühr bei Übersetzungsarbeiten
Pro Auftrag und Sprache werden mindestens 20 Zeilen berechnet, auch wenn der Text kürzer sein sollte.
3. Lieferzeiten
Lieferzeit: Ist für die Ablieferung der Übersetzungsarbeit ein Termin vereinbart, bemüht sich das Übersetzungsbüro Peres-Eckey GmbH, diesen Termin einzuhalten, was in den meisten Fällen auch möglich ist.
Bei Nichteinhaltung dieses Termins kommt das Büro jedoch erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber die Ablieferung der Übersetzungsarbeit schriftlich angemahnt und eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
Die Frist beginnt mit dem Eingang der Anmahnung. Ist die Ablieferung der Übersetzungsarbeiten durch von unserem Büro nicht zu vertretende unvorhergesehene Ereignisse oder höhere Gewalt nicht möglich (z.B. Verkehrsstörungen, Ausfall der Stromversorgung, plötzliche Erkrankung des Übersetzers, Streik, Ausfall des Provider (z.B. ungewöhnlich lange Postlaufzeit für die Übermittlung einer Postsendung), so ist während dieser Zeit der Ablauf jeglicher Frist gehemmt. Die Frist beginnt erst dann wieder, wenn die betreffende Störung beseitigt oder beendet ist.
Nach ergebnislosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber die Annahme der Übersetzungsarbeit ablehnen und vom Vertrag zurücktreten, wenn er diese Rechtsfolgen in Verbindung mit der Anmahnung angedroht hat. Im Falle des Rücktritts erlöschen alle beiderseitigen Ansprüche.
Ein Schadenersatz des Auftraggebers - sei es wegen Mängeln, sei es wegen Verzugs oder aus jedem sonstigen Rechtsgrund - ist ausdrücklich ausgeschlossen, soweit sich nicht aus der eingeräumten Garantie etwas anderes ergibt. Dieser Ausschluß von Schadensersatzansprüchen, z.B. wegen Nichterfüllung oder positiver Vertragsverletzung, gilt nicht, sofern der Schaden auf grobes Verschulden seitens des Übersetzungsbüros Peres-Eckey GmbH oder dessen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. In jedem Falle sind Schadenersatzansprüche auf einen Höchstbetrag von
EUR 25.000,- begrenzt.
Eine Haftung für Verlust der dem Übersetzungsbüro Peres-Eckey GmbH übergebenen Texte und Unterlagen durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser, Strom oder für Verlust bei der Post ist ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Ausführung
Alle Übersetzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen mitgegeben werden, in die allgemein übliche lexikographisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.
Wenn nicht ausdrücklich anders gewünscht, wird die Übersetzung im Layout des Ausgangstextes geschrieben.
Übersetzungen werden je nach Bedeutung des Übersetzungstextes wörtlich bzw. sinngemäß und mentalitätsgerecht vorgenommen. Für den Fall, daß das Übersetzungsbüro Peres-Eckey GmbH aufgrund einer geleisteten Übersetzungsarbeit, wegen Verletzung eines bestehenden Urheberrechts (Copyright), aus irgendeinem Grunde in Anspruch genommen werden sollte, verpflichtet sich der Auftraggeber, das Büro in vollem Umfang von einer solchen Haftung freizustellen.
5. Übermittlung der Übersetzung
Der Versand erfolgt im Allgemeinen, d.h. wenn keine besonderen Versandanweisungen des Auftraggebers vorliegen,
- mit normaler Post,
- Datenfernübertragung (E-Mail, Internet)
- per Telefax
Dies gilt auch, wenn die Versendung im Auftrag des Übersetzungsbüros Peres-Eckey GmbH durch eine dritte Person von einem anderen Ort aus erfolgt. Die Gefahr der Versendung der geleisteten Übersetzungsarbeit geht mit der Übergabe der Arbeit an das Postamt, bzw. bei Aushändigung an einen Boten des Auftraggebers, auf den Auftraggeber über.
6. Verjährungsfrist
Reklamationen jeder Art können nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten, vom Liefertermin an gerechnet, geltend gemacht werden.
7. Sonstige Gewährleistung
Für Fehler in Übersetzungen, die vom Auftraggeber durch unlesbare, unrichtige oder unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte verursacht werden, kann gleichfalls keine Haftung übernommen werden.
Sollte eine Übersetzungsarbeit Tippfehler enthalten, wird eine Korrektur kostenlos durchgeführt. Wünscht der Auftraggeber keine Korrektur, gleich aus welchem Grunde, ist er nicht berechtigt, das Honorar zu kürzen, bzw. Zahlung zu verweigern. Bei sonstigen Reklamationen hat das Übersetzungsbüro Peres-Eckey GmbH bzw. dessen Erfüllungsgehilfen in jedem Falle das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Gibt der Auftraggeber keine Gelegenheit zur Nachbesserung, so sind Wandlung und Schadenersatz ausgeschlossen. Reklamationen jeder Art können nur innerhalb einer Frist von 1 Monat ab Eingang der Übersetzungsarbeit beim Auftraggeber geltend gemacht werden.
Sonstige Gewährleistung: Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind (russisch, griechisch, arabisch, japanisch usw.) übernehmen wir keine Haftung. In solchen Fällen wird empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem gesonderten Blatt in lateinischer Schrift vorzunehmen. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Geburtsurkunden oder ähnlichen Dokumenten.
8. Zahlung
Zahlungsbedingungen: Dolmetscherdienste und Übersetzungsarbeiten sind Dienstleistungen, die grundsätzlich innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto zu begleichen sind.
9. Stornierung
Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, ohne nach Gesetz oder Vertrag hierzu berechtigt zu sein, müssen die hier bis zur Stornierung entstandenen Kosten erstattet und die bis zum Zeitpunkt der Stornierung eventuell angefertigten Teile der Übersetzungen honoriert werden.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Dortmund, soweit nicht gesetzlich anders bestimmt ist.
Stand: 2006
|